Maklerprovision 2021: Neuerungen

Maklerprovision 2021: Die Neuerungen

Seit der Einführung des Bestellerprinzips muss der Vermieter bei der Vermietung von Immobilien für die Provision des Maklers aufkommen.

Bei dem Verkauf von Immobilien gestaltet sich dies jedoch ein wenig anders. Seit dem 23. Dezember 2020 gilt ein neues Gesetz zur Makler-Courtage. Dieses hat beispielsweise zur Folge, dass bei einer Immobilie, die an einen gewerblichen Käufer, wie wirkaufenjedewohnung.de, verkauft wird, der Verkäufer die Makler-Courtage nicht zwangsläufig tragen muss.

Alle wissenswerten Informationen rund um das Thema der Maklerprovision liefert der folgende Beitrag.

Makler-Provision – Wann darf sie verlangt werden?

Ein Immobilienmakler hat laut Paragrafen 652 des BGB Anspruch auf eine Provision, wenn ein wirksamer Maklervertrag abgeschlossen und die Maklertätigkeit erbracht wurde.

Darüber hinaus muss ein Miet- oder Kaufvertrag abgeschlossen worden sein und die Tätigkeit des Maklers dabei die Ursache für den Abschluss des Vertrages darstellen. Ausgeschlossen werden muss daneben, dass der Vertrag im Nachhinein wegen eines Mangels noch unwirksam wird.

Der Maklervertrag wird in der Regel nicht nur zwischen dem Vermieter beziehungsweise dem Verkäufer und dem Makler im Zuge seiner Beauftragung abgeschlossen. Sondern auch zwischen dem Miet- beziehungsweise Kaufinteressenten und dem Makler, wenn der Interessent die Geschäftsbedingungen des Maklers akzeptiert und die jeweilige Immobilie besichtigt. Der Provisionsanspruch basiert auf diesen Maklerverträgen.

Bestellerprinzip bei Vermietung

Bis zum Jahr 2015 galten keine gesetzlichen Regelungen dazu, welche Partei für die Provision des Maklers aufkommen muss. Bei Vermietungen wurde die Provision zum Großteil von dem Mietinteressenten bezahlt.

Seit Juni 2015 wurde durch die Bundesregierung jedoch das Bestellerprinzip eingeführt, sodass der Immobilienmakler von seinem Auftraggeber, also in der Regel dem Vermieter, bezahlt werden muss. Für Mieter bildet dieses Gesetz natürlich einen Vorteil, da sie bei der Anmietung einer Wohnung keine zusätzlichen Gebühren zahlen müssen.

Jedoch besteht seit der Einführung des Bestellerprinzips das Problem, dass generell weniger Mietwohnungen angeboten werden und Immobilieneigentümer sich immer häufiger für einen Verkauf statt einer Vermietung entscheiden.

Darüber hinaus werden von einigen Vermietern auch hohe Abstandszahlungen, beispielsweise für vorhandene Einbauküchen, verlangt, wodurch sie die Kosten für den Makler indirekt über diese Zahlungen des Mieters versuchen, auszugleichen. Im Grunde ist dies jedoch durch das Gesetz verboten.

Bei dem Verkauf einer Immobilie zahlte der Käufer in der Vergangenheit lediglich in Hamburg, Hessen, Bremen, Brandenburg und Berlin die Provision des Maklers, in den weiteren deutschen Bundesländern wurde die Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt.

Die Maklerprovision seit dem Jahr 2021 bei einem Verkauf beziehungsweise Kauf

Im August des Jahres 2019 hat sich die große Koalition im Rahmen des sogenannten Wohnpakets darauf geeignet, dass die Maklerprovision in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt werden sollte. Dies wird auch als unechtes Bestellerprinzip bezeichnet.

Das Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Einfamilienhäuser und Wohnungen soll besonders die Käufer von Immobilien in den Bundesländern Hessen, Brandenburg, Berlin, Bremen und Hamburg entlasten – dort mussten die Immobilienkäufer in der Vergangenheit nämlich stets für die Provision des Maklers aufkommen.

Jedoch besteht bei dem Gesetz eine Ausnahme, wenn die jeweilige Immobilie an einen gewerblichen Käufer verkauft wird. Dann besteht die Möglichkeit, dass der Käufer die Makler-Courtage vollständig übernimmt. Für Privatpersonen ist dieses Vorgehen jedoch nicht möglich.

Steuerberater finden kryptowaehrung

Geschäfte mit Kryptowährungen – ab wann und wie versteuern?

Ein guter Steuerberater ist Gold wert. Das gilt vor allem, wenn man Investments tätigt und sich für die Kapitalbildung mit Kryptowährungen entscheidet. Die steuerliche Veranlagung weist einige Unterschiede zu Anlagen in Immobilien oder andere Sachwerte, beispielsweise in Edelmetalle auf. Zu unterscheiden ist hauptsächlich zwischen dem gewerblichen Handel nach § 15 EStG und dem privaten Investment, dass beispielsweise als Altersvorsorge getätigt wird. Wer Kryptowährungen anbietet oder eine Website zum Umtausch digitaler Gelder betreibt, muss alle erzielten Gewinne versteuern. Eine Haltefrist ist in diesem Fall ausgeschlossen, was das gewerbliche Geschäft mit Kryptowährungen von privaten Anlagen unterscheidet. Einen guten Steuerberater zu finden, der sich mit digitalen Währungen und ihrer Handhabung im Steuerrecht auskennt, spielt in beiden Fällen eine wichtige Rolle.

Einen mit digitalen Währungen erfahrenen Steuerberater finden

Bei Kryptowährungen als private Anlage gilt ein Freibetrag von 600 Euro. Allerdings koppelt sich die Freigrenze für Gewinne an eine Haltefrist, die mindestens ein Jahr beträgt. Wird die Kryptowährung unterhalb dieser Haltedauer verkauft oder getauscht, muss der Gesamtgewinn versteuert werden. Das klingt bis zu diesem Punkt einfach und schließt Fehler aus. Doch ohne einen kompetenten Steuerberater kann das Finanzamt eine hohe Nachforderung stellen, da selbst eine marginale Überschreitung der Freigrenze von 0,01 Cent zur Vollversteuerung des Gesamtgewinns führt.

Gleiches gilt bei der Anrechnung der Haltefrist. Werden die 12 Monate nur um einen Tag unterschritten, fordert das Finanzamt die Versteuerung der Gewinne. Um diese und ähnliche Fauxpas zu vermeiden, sollte die Anlage in Kryptowährungen immer mit einem Steuerberater besprochen und präzise geplant werden. Nicht alle Steuerbüros kennen sich mit dem Handel und dem Halten von Kryptowährungen aus. Es lohnt sich daher, einen diesbezüglich kompetenten Steuerberater finden zu können und schon vor der Investition zu wissen, in welchen Bereichen man sich steuerfrei bewegen kann.

Achtung Freigrenze: Bei Überschreitung wird der Gesamtgewinn versteuert!

Wie bereits angesprochen, kennt das Finanzamt in puncto Versteuerung keine Gnade. Gewinne, die unter 600 EUR im Jahr liegen, sind bei Investments in Kryptowährungen steuerfrei – sofern auch die Haltedauer von einem Jahr beherzigt wird. Das Ziel eines gewinnbringenden Investments beruht also darauf, die magische Grenze von 600 EUR zu unterschreiten und damit eine vermeidbare Steuerlast auszuschließen. Seit Februar 2018 hat das Bundesministerium für Finanzen eine klare Regel zur Besteuerung von Kryptowährungen erlassen.

Fakt ist, dass der Erwerb und der Tausch umsatzsteuerfrei möglich sind. Das heißt allerdings nicht, dass erzielte Gewinne nicht kapitalbesteuert werden. Hier gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen dem gewerblichen und dem privaten Investment. Doch in der Praxis ist es üblich, dass private Anleger ihre nicht gewerblichen Absichten plausibel nachweisen müssen. Wer sich auf ein erfahrenes Steuerbüro verlässt, hat hier die besseren Karten und kann ausschließen, dass er auf seine Rücklage für den Lebensabend Steuern zahlt.

Disclaimer

Die Informationen auf dieser Seite ersetzen keine Steuerberatung. Wir prüfen und aktualisieren die Informationen auf dieser Website ständig. Trotz aller Sorgfalt können sich die Infos inzwischen verändert haben. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Informationen kann daher nicht vom Webseitenbetreiber oder den darin verlinkten Webseiten übernommen werden.

Beleuchtung im Büro: Perfektes Licht zum Arbeiten

Mit der richtigen Beleuchtung macht die Arbeit mehr Freude, weil die Dinge leichter von der Hand gehen. Wer ganz gezielt das richtige Lichtkonzept für den Arbeitsplatz umsetzt, profitiert zudem hinsichtlich des Komforts und der Gesundheit.

 

Die perfekte Lichtfarbe für das Büro

Entscheidet man sich zum Beispiel für LED Deckenleuchten, geht man sicher, dass der ganze Raum ausgeleuchtet wird. Allerdings reicht Helligkeit alleine noch nicht aus, um die Augen zu schonen und eine angenehme Atmosphäre zu erzeugen. Stattdessen hat die richtige Lichtfarbe einen sehr großen Anteil am Gesamtkonzept. Klassisches blaues Licht wird als kalt bezeichnet. Kaltes Leicht strahlen nicht nur Monitore und Displays ab, sondern auch Lampen, die eine kühle Lichtfarbe mitbringen. Zwar bleibt man bei diesem Licht auf jeden Fall wach und leistungsfähiger, allerdings kehrt sich der Effekt nach ein paar Stunden um. Das blaue Licht ermüdet die Augen und kann sogar den Schlafrhythmus durcheinander bringen. Das andere Extrem, nämlich warmes Licht, ist ebenfalls nicht die optimale Lösung. Dieses vermittelt eine gewisse Gemütlichkeit, wirkt nicht natürlich und kann dadurch von Vornherein schläfrig machen. Eine gute Mischung macht den Unterschied. Daher sollten am Arbeitsplatz LED Deckenleuchten mit einer neutralen Lichtfarbe gewählt werden. Noch besser ist natürliches Licht – zumindest tagsüber.

 

Hell, aber nicht zu hell muss es sein

Die sogenannte Winterdepression ist kein Mythos. Weil viele Menschen im Winter und Herbst kaum in die Sonne gehen können, trübt sich die Stimmung. Eine gewisse Grundhelligkeit ist daher enorm wichtig, um zugleich leistungsfähig und gut gelaunt zu bleiben. Indirektes Licht, das nicht nur punktuell strahlt, sondern den ganzen Raum erleuchtet, bietet sich im Büro an. Es ermüdet zum Beispiel die Augen, wenn es sich um eine kleine Lampe für den Schreibtisch oder um einen grellen Deckenstrahler handelt, der nur in einem begrenzten Kreis Licht abgibt. Indirektes Licht kann realisiert werden, indem einzelne LEDs etwas versteckt und dafür großflächig angebracht werden. So sind mehrere LED Deckenleuchten empfehlenswert, statt nur auf eine zu setzen. Indirektes Licht lässt sich jedoch auch anders in das Büro integrieren. Unterhalb der Fensterbänke, entlang des Schreibtischs oder zwischen den Pflanzen zum Beispiel. Generell muss es hell genug sein, um auch kleine Schriften gut lesen zu können. Die Augen werden in den Fall geschont und trocknen auch bei stundenlangem Arbeit am Bildschirm nicht so stark aus.

 

Wie das Licht gesundes Arbeiten beeinflusst

Die Themen Ergonomie und Beleuchtung hängen viel enger zusammen, als viele Menschen glauben. Wer sich ständig nach vorne zum Bildschirm oder einem gedruckten Dokument beugen muss, der sitzt nicht mehr aufrecht und bekommt eher Schmerzen. Als Maßstab: Experten gehen davon aus, dass mindestens 1500 bis 2000 Lumen benötigt werden, um auch Kleingedrucktes gut lesen zu können. Besonders häufig betroffen von einer geduckten Haltung mit zusammengekniffenen Augen: Rücken, Nacken und Schultern. Auch das Licht auf dem Bildschirm hat einen Einfluss auf die Gesundheit. Flimmert ein Monitor, muss er dringend durch eine modernere Version ersetzt werden.