Steuerberater finden kryptowaehrung

Geschäfte mit Kryptowährungen – ab wann und wie versteuern?

Ein guter Steuerberater ist Gold wert. Das gilt vor allem, wenn man Investments tätigt und sich für die Kapitalbildung mit Kryptowährungen entscheidet. Die steuerliche Veranlagung weist einige Unterschiede zu Anlagen in Immobilien oder andere Sachwerte, beispielsweise in Edelmetalle auf. Zu unterscheiden ist hauptsächlich zwischen dem gewerblichen Handel nach § 15 EStG und dem privaten Investment, dass beispielsweise als Altersvorsorge getätigt wird. Wer Kryptowährungen anbietet oder eine Website zum Umtausch digitaler Gelder betreibt, muss alle erzielten Gewinne versteuern. Eine Haltefrist ist in diesem Fall ausgeschlossen, was das gewerbliche Geschäft mit Kryptowährungen von privaten Anlagen unterscheidet. Einen guten Steuerberater zu finden, der sich mit digitalen Währungen und ihrer Handhabung im Steuerrecht auskennt, spielt in beiden Fällen eine wichtige Rolle.

Einen mit digitalen Währungen erfahrenen Steuerberater finden

Bei Kryptowährungen als private Anlage gilt ein Freibetrag von 600 Euro. Allerdings koppelt sich die Freigrenze für Gewinne an eine Haltefrist, die mindestens ein Jahr beträgt. Wird die Kryptowährung unterhalb dieser Haltedauer verkauft oder getauscht, muss der Gesamtgewinn versteuert werden. Das klingt bis zu diesem Punkt einfach und schließt Fehler aus. Doch ohne einen kompetenten Steuerberater kann das Finanzamt eine hohe Nachforderung stellen, da selbst eine marginale Überschreitung der Freigrenze von 0,01 Cent zur Vollversteuerung des Gesamtgewinns führt.

Gleiches gilt bei der Anrechnung der Haltefrist. Werden die 12 Monate nur um einen Tag unterschritten, fordert das Finanzamt die Versteuerung der Gewinne. Um diese und ähnliche Fauxpas zu vermeiden, sollte die Anlage in Kryptowährungen immer mit einem Steuerberater besprochen und präzise geplant werden. Nicht alle Steuerbüros kennen sich mit dem Handel und dem Halten von Kryptowährungen aus. Es lohnt sich daher, einen diesbezüglich kompetenten Steuerberater finden zu können und schon vor der Investition zu wissen, in welchen Bereichen man sich steuerfrei bewegen kann.

Achtung Freigrenze: Bei Überschreitung wird der Gesamtgewinn versteuert!

Wie bereits angesprochen, kennt das Finanzamt in puncto Versteuerung keine Gnade. Gewinne, die unter 600 EUR im Jahr liegen, sind bei Investments in Kryptowährungen steuerfrei – sofern auch die Haltedauer von einem Jahr beherzigt wird. Das Ziel eines gewinnbringenden Investments beruht also darauf, die magische Grenze von 600 EUR zu unterschreiten und damit eine vermeidbare Steuerlast auszuschließen. Seit Februar 2018 hat das Bundesministerium für Finanzen eine klare Regel zur Besteuerung von Kryptowährungen erlassen.

Fakt ist, dass der Erwerb und der Tausch umsatzsteuerfrei möglich sind. Das heißt allerdings nicht, dass erzielte Gewinne nicht kapitalbesteuert werden. Hier gibt es einen deutlichen Unterschied zwischen dem gewerblichen und dem privaten Investment. Doch in der Praxis ist es üblich, dass private Anleger ihre nicht gewerblichen Absichten plausibel nachweisen müssen. Wer sich auf ein erfahrenes Steuerbüro verlässt, hat hier die besseren Karten und kann ausschließen, dass er auf seine Rücklage für den Lebensabend Steuern zahlt.

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