tranportsicherung

Ladungssicherung – Vermeiden Sie Ordnungswiderigkeiten und Straftaten

Wer Waren und Produkte mit einem LKW, per Eisenbahn, in der Luft oder im Schiffsverkehr verschickt, muss darauf achten, dass die versandten Waren und Produkte ordnungsgemäß gesichert sind. Zur Einhaltung der Auflage hat der deutsche Gesetzgeber Regeln geschaffen, die in dem Verstoß – abhängig von der Schwere der Tat – eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat sehen. Möchten Sie vermeiden, dafür belangt zu werden, sollten Sie die folgenden rechtlichen Grundlagen kennen:

Paragraphen

Ordnungswidrigkeiten, die sich auf die Ladungssicherung beziehen

Zu den Ordnungswidrigkeiten, die im Zusammenhang mit der vorschriftsmäßigen Sicherung einer Frachtladung stehen, zählt der neue Bußgeldkatalog, der seit Anfang des Jahres 2020 in Kraft ist.

Nach § 22 Straßenverkehrsordnung darf die Ladung während der Fahrt weder verrutschen noch von dem Transportmittel herabfallen. Der Fahrer, der Halter und der Verlader sind gleichermaßen in der Pflicht. Lärm, der im Zusammenhang mit dem Verladen steht, sollte vermieden werden.

In dem neuen Bußgeldkatalog sind u.a. die folgenden Strafen für eine unsachgemäße Sicherung der Fracht vorgesehen:

  • Mit zehn Euro wird derjenige belegt, der vermeidbaren Lärm bei der Ladung nicht verhindert.
  • Ragt die Ladung über das Fahrzeug bis zu drei Meter hinaus, wird ein Bußgeld von 20 Euro fällig.

Sichern Sie Ihre Ladung also ordnungsgemäß mit z.B. folgenden Hilfsmitteln:

  • Zurrgurt
  • Anschlagketten
  • Antirutschmatte
  • Rammpuffer
Transporter

Die Ladung muss rutsch- und kippfest gesichert sein

So beugen Sie unnötigen Bußgeldern vor, fahren sicher von A nach B und kommen auch nicht in zeitliche Schwierigkeiten. Weitere Empfehlungen rund um das Thema Ladungssicherungen, finden Sie auch auf dieser Seite: https://hebetechnik-experte.de/ladungssicherungen/

Wann liegt eine Straftat vor?

Kommt durch die Fahrlässigkeit eines Menschen eine andere Person zu Tode, sieht § 222 Strafgesetzbuch (StGB) den Tatbestand der Fahrlässigkeit als erfüllt an.

Grobe Fahrlässigkeit wird vom Gesetzgeber unterstellt, wenn eine Frachtladung nicht ordnungsgemäß gesichert ist. Deshalb muss sich jede Person, die mit der Sicherung der Fracht betraut ist (z.B. ein LKW-Fahrer) davon überzeugen, dass seine Fracht ausreichend gesichert ist. Als Strafmaß sieht § 222 StGB eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor.

Die fahrlässige Verletzung eines anderen Menschen kann eine strafrechtliche Ahndung nach sich ziehen. § 229 StGB regelt die fahrlässige Körperverletzung. Das Strafmaß für eine fahrlässige Körperverletzung, die nicht zum Tod einer dritten Person führt, liegt bei einer Haftstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe.

Im § 303 StGB ist der Tatbestand der Sachbeschädigung erfüllt. Dies bezieht sich auf die Waren, die gesichert werden sollen. Wird die Ladung zerstört, weil die Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert war, kann der Verursacher mit einer Haftstrafe von zwei Jahren oder einer Geldstrafe belegt werden.

Nach § 315b StGB kann ein gefährlicher Eingriff in dem Straßenverkehr gesehen werden, wenn ein Fahrer seine Ladung nicht ordnungsgemäß gesichert hat. Auch hier muss der Täter mit einer mehrjährigen Haftstrafe oder einer Geldstrafe rechnen.