Ein Zweitwohnsitz im Ausland – Leben im Urlaubsparadies
Wer über die notwendigen finanziellen Kapazitäten verfügt und sein Geld in Zeiten von Finanzkrise und Niedrigzinspolitik sinnvoll und sicher anlegen will, für den ist der Kauf einer Zweitimmobilie im Ausland durchaus eine Option. Anstatt längere Urlaubsphasen an Traumständen oder im herrlichen Bergidyll zu verbringen, bietet eine derartige Investition die Möglichkeit, sich jederzeit – insofern ein paar freie Tage zur Verfügung stehen – vom Alltag abzukoppeln und Urlaubsatmosphäre zu genießen. Um Eigentum im Ausland, so z. B. ein Haus auf Mallorca, kaufen zu können, müssen allerdings einige Bedingungen erfüllt und einige Hürden genommen werden. Welche dies sind, das will Ihnen nachfolgender Text erläutern.
Der erste Schritt – Eigentum im Ausland erwerben
Der erste Schritt zu einem Zweitwohnsitz im Ausland führt zum Makler. Will man etwa ein Haus auf Mallorca kaufen, so raten Experten dazu, sich zunächst bei der eigenen Bank bzgl. einer möglichen Finanzierung zu informieren. Während Banken bei der Finanzierung deutscher Immobilien oftmals recht großzügig sind, stellt sich die Situation beim Kauf ausländischer Immobilien anders dar. Ausländische Immobilien, die nicht beständig bewohnt, sondern nur zeitweise genutzt werden, gelten bei Banken nämlich als Risiko-Investment, weswegen zumeist hohe Kreditzinsen zur Abschwächung des Finanzierungsrisikos anfallen.
Zudem verlangen viele Banken eine Immobilie am Erstwohnsitz als Sicherheit. Lediglich wenn ca. 50% des Gesamtkaufpreises für die ausländische Immobilie mit eigenen Mitteln finanziert werden, lässt sich mit einem günstigen Finanzierungsangebot von Seiten der Banken rechnen. Alternativ kann eine ausländische Immobilie auch von dort ansässigen Banken finanziert werden, wobei Finanzexperten raten, sich zuvor mit einem Fachanwalt für ausländisches Bankenrecht in Verbindung zu setzen, da dieses sich nur in seltenen Fällen mit dem Rechtssystem deutscher Banken deckt.
Der zweite Schritt – den Zweitwohnsitz anmelden
Ist der Kauf Ihrer neuen Immobilie erfolgt (z. B. bei einem Immobilienmakler auf Mallorca), gilt es, den Wohnsitz als Zweitwohnsitz anzumelden. Grundsätzlich gilt: wer sich länger als drei Monate im EU-Ausland aufhält, der benötigt eine langfristige Aufenthaltserlaubnis, für deren Beantragung eine Reihe unterschiedlicher Dokumente anfallen. Noch mehr Bedingungen müssen erfüllt werden, wenn die Immobilie im EU-Ausland erworben wurde. Um hier auf Nummer sicher zu gehen, ist es ratsam, sich an das zuständige Auswärtige Amt ggf. an einen Immobilienmakler vor Ort (z. B. an besagten Immobilienmakler auf Mallorca, den Sie auch hier finden) zu wenden, um etwaige Hindernisse zu umschiffen.
Mit der Anmeldung geht die Beantragung des sogenannten Aufenthaltstitels einher, mit dem der Anmeldungsprozess formal abgeschlossen wird. Verbleibt nun der Hauptwohnsitz in Deutschland, so bleiben Sie trotz Ihres Aufenthaltes im Ausland hinsichtlich Renten- oder Krankenversicherung geschützt, ggf. müssen Fragen des Steuerrechtes geklärt werden, um mögliche, nachträgliche Kosten und Probleme in diesem Bereich zu vermeiden.